Die neue Ära der betrieblichen Absicherung. Sichern Sie die Existenz Ihrer wichtigsten Menschen – regional, sicher und mit minimalem Aufwand.
Schöne Benefits lösen keine existenziellen Probleme. Mitarbeiter wollen Sicherheit – nicht Kickertische. Was passiert, wenn einer Ihrer besten Menschen morgen ausfällt?
Stellen Sie sich vor: Einer Ihrer wichtigsten Mitarbeiter fällt von heute auf morgen aus – nicht wegen eines Jobwechsels, sondern durch eine schwere Krankheit.
Herkömmliche private Versicherungen scheitern oft an unbezahlbaren Beiträgen und strengen Gesundheitsprüfungen. Hier übernehmen Sie als Arbeitgeber das Steuer – und gewinnen damit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Mit Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den eigenen behandelnden Facharzt wird für bis zu 10 Jahre eine monatliche Rente gezahlt – anschließend folgt eine Kapitalabfindung von bis zu 10 Jahresrenten.
Mit dem Versprechen „Wir sichern Ihr Einkommen ab" differenzieren Sie sich sofort von Mitbewerbern am Arbeitsmarkt.
Die HolsteinRente lässt sich als Loyalitätsprogramm gestalten – gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.
Die von Ihnen übernommenen Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Keine Beratungspflichten, keine Haftungsrisiken, minimaler Verwaltungsaufwand. Eine Dienstobliegenheitserklärung genügt.
Ausscheidende Mitarbeiter führen den Vertrag privat weiter – der ohne Gesundheitsfragen erworbene Schutz bleibt ein Leben lang erhalten.
Blue Collar obligatorisch, White Collar optional. Ab 10 Personen. Individuelle Höherversicherung bei Gehaltssprüngen jederzeit möglich.
Die HolsteinRente schützt das Wertvollste, das Ihr Unternehmen hat: die Arbeitskraft Ihrer Belegschaft. Entwickelt auf Basis von 85 Jahren Schadensfalldaten – getragen von einem der renommiertesten Versicherer der Welt.
Einer der renommiertesten Versicherungsmärkte der Welt steht hinter jedem Vertrag der HolsteinRente. Absolute Ausfallsicherheit durch milliardenschwere Kapitaldeckung.
Für Unternehmer, Geschäftsführer und HR-Verantwortliche, die ihre Belegschaft wirksam absichern wollen – ohne Haftungsrisiko, ohne Verwaltungsaufwand.
Risikoträger ist Lloyd's of London — einer der ältesten und bonitätsstärksten Versicherungsmärkte der Welt. Die Verträge sind über mehrere Versicherer und milliardenschwere Sicherungssysteme abgesichert.
Die HolsteinRente arbeitet mit kollektiver Risikokalkulation auf Belegschaftsebene statt mit individueller Gesundheitsprüfung. Dadurch werden Aufnahme und Verwaltung radikal vereinfacht — und niemand fällt durch das Raster.
Bis zu 70 % günstiger, keine Gesundheitsfragen, weltweiter Schutz, klare Bedingungen. Versichert ist exakt der zuletzt ausgeübte Beruf — ohne abstrakte oder konkrete Verweisung. Volle Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.
Ab 10 Mitarbeitenden. Die Lösung ist für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert — ohne klassischen Kollektivvertrag und ohne komplizierte Mindestquoten.
Die DOE ersetzt die klassischen Gesundheitsfragen — und wird vom Arbeitgeber ausgefüllt, nicht vom Mitarbeiter. Nur drei Leitfragen: Ist der Mitarbeiter aktuell arbeitsfähig? War er in den letzten 12 Monaten länger als 20 Tage am Stück krank? Wurde seine Tätigkeit krankheitsbedingt verändert? Mehr ist nicht nötig.
Keine dauerhafte Ablehnung — nur eine vorübergehende Zurückstellung. Sobald der Mitarbeiter wieder gesund ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann er nachträglich aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz geht nicht verloren, der Start verschiebt sich lediglich.
Nein. Vorerkrankungen spielen für die reguläre Aufnahme keine Rolle. Eine Einschränkung greift nur bei Versicherungssummen über 4 Mio. €: Wurde der Mitarbeiter in den drei Monaten vor Vertragsbeginn medizinisch behandelt, ist diese spezifische Vorerkrankung für 12 Monate ausgeschlossen — danach besteht voller Schutz.
Ja, vollumfänglich. Depressionen, Burnout, Angststörungen und bipolare Erkrankungen sind ausdrücklich abgedeckt. Rund 38–42 % aller Berufsunfähigkeiten haben psychische Ursachen — Tendenz steigend.
Bis zu 75 % des Bruttoeinkommens, maximal 4,8 Mio. € Versicherungssumme pro Person. Auch hohe Gehälter und Führungskräfte sind ohne Gesundheitsfragen versicherbar.
Zweistufig: Zunächst eine monatliche Rente für bis zu 10 Jahre. Besteht die Berufsunfähigkeit danach weiter, folgt eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von bis zu 120 weiteren Monatsrenten. Volle Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.
Die Diagnose stellt der frei wählbare behandelnde Arzt des Mitarbeiters — keine externen Gutachter, keine Amtsärzte. Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt, keine abstrakte oder konkrete Verweisung.
Ja. Im Leistungsfall wird die monatliche Rente jährlich automatisch angepasst — um 2 % oder den aktuellen Verbraucherpreisindex, je nachdem welcher Wert geringer ist.
Ja, uneingeschränkt weltweit — entscheidend für global agierende Unternehmen, Auslandsentsendungen und mobile Belegschaften. Einzige Ausnahme: aktive Beteiligung an Krieg oder Militäraktionen.
Der organisatorische Aufwand ist minimal: einmalige Anmeldung der Belegschaft, danach läuft alles über den betreuenden Makler. Die finanzielle Investition liegt bei rund 1 % bis 1,5 % der Lohnsumme — also unter einer Gehaltserhöhung von einem Prozent.
Die Beiträge sind voll als Betriebsausgabe absetzbar. Für den Mitarbeiter gelten sie als geldwerter Vorteil. In der Praxis wird häufig die Pauschalversteuerung mit 30 % gewählt — diese übernimmt meist der Arbeitgeber und kalkuliert sie in die rund 1 % Lohnsummenkosten ein.
Im Leistungsfall kommen rund 99 % netto beim Mitarbeiter an: Die monatliche Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert (ca. 12 % bei Eintritt mit 47 Jahren). Die Kapitalabfindung ist zu 100 % steuerfrei. Beide Leistungen sind vollständig sozialabgabenfrei.
Nein. Es entsteht keine Einstandspflicht wie bei der betrieblichen Altersversorgung. Verwaltung und Schadensbearbeitung laufen direkt zwischen Mitarbeitenden, Versicherer und Makler.
12 Monate mit automatischer Verlängerung. Maximale Flexibilität, keine langfristige Bindung.
Wahlweise Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide gemischt. Auch ein gestaffeltes Loyalty-Modell nach Betriebszugehörigkeit ist umsetzbar.
Der Mitarbeiter kann den Vertrag privat fortführen — ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Schutz bleibt vollumfänglich erhalten, lediglich die Beitragszahlung wechselt vom Arbeitgeber auf den Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter ist von Beginn an Versicherungsnehmer und versicherte Person — der Arbeitgeber war lediglich Beitragszahler. Beim Austritt zahlt der Mitarbeiter seinen individuell berechneten Beitrag weiter. Die Mindestkollektivgröße von 10 Personen entfällt für die private Fortführung komplett.
Die Ausschlüsse sind eng gefasst und marktüblich: aktive Beteiligung an Krieg oder Militäraktionen, Nuklearreaktionen, Unfälle ab 1,6 ‰ Blutalkohol oder unter illegalen Drogen, vorsätzliche Straftaten, Selbstverletzung/Suizid in den ersten 3 Jahren. Keine Ausschlüsse bei HIV, Geschlechtskrankheiten oder erhöhter Gefährdung im Beruf.
Schnell und unbürokratisch durch den eigenen behandelnden Arzt — keine Versicherungsgutachter, kein Amtsarzt. Benötigt werden: ärztliche Berichte zu Ursache, Beginn, Verlauf und Grad der Berufsunfähigkeit, Einkommensnachweis und Arbeitgeberbestätigung.
Das hängt vom Zeitpunkt ab: Stirbt der Mitarbeiter vor der Auszahlung der Kapitalabfindung, endet der Anspruch. Wurde die Kapitalabfindung jedoch bereits ausgezahlt, gehört das Geld zum freien Vermögen und kommt den Hinterbliebenen zugute — ohne Rückzahlungspflicht.
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen sowie die persönliche Situation Ihres Unternehmens.
Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie einfach und kosteneffizient echte Existenzsicherung für Ihre Belegschaft funktioniert. Unverbindlich. Transparent. Regional.
Mit der HolsteinRente investieren Sie nicht in eine Versicherung. Sie investieren in Vertrauen, Loyalität und die Menschen, die Ihr Unternehmen tragen.